WORKcontrol Suisse AG
Entsendegesetz und Solidarhaftung gemeinsam umgesetzt
Wir sind eine durch verschiedene Unternehmen, dem Verband Entwicklung Schweiz und dem Systempartner vipKIS GmbH gegründete AG.
Franziska bürki
Präsidentin des Verwaltungsrates
Verband Entwicklung Schweiz
Anna von Sydow
Vize-Präsidentin des Verwaltungsrates
Halter AG
RaFAELLE BalMelli
Mitglied des Verwaltungsrates
Implenia Schweiz AG
Roland Dubach
Mitglied des Verwaltungsrates
Anliker AG
Stefan Furrer
Mitglied des Verwaltungsrates
Steiner AG
Marc griffone
Mitglied des Verwaltungsrates
vipKIS GmbH
THOMAS SOLLBERGER
Mitglied des Verwaltungsrates
Marti Gesamtleistungen AG
César Vuadens
Mitglied des Verwaltungsrates
HRS Real Estate AG
Urs Marti
Co-Geschäftsführer
WORKcontrol Suisse AG
Isabelle Oppikofer
Co-Geschäftsführerin
WORKcontrol Suisse AG
Das Bundesgesetz über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und über die Kontrolle der in den Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne (Entsendegesetz, EntsG) regelt die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein ausländischer Arbeitgeber in die Schweiz entsendet, die Kontrolle dieser Unternehmen sowie der Unternehmen, die Arbeitnehmer in der Schweiz anstellen, und die Sanktion gegen solche Arbeitgeber, wenn sie gegen Bestimmungen über den Mindestlohn verstossen, die in einem Normalarbeitsvertrag vorgeschrieben sind.
Das Entsendegesetz statuiert für das Baugewerbe in Art. 5 Abs. 1 EntsG eine Haftung des Erstunternehmers (Total- General- oder Hauptunternehmer) für die Nichteinhaltung der Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen durch die Subunternehmer, wenn er sich nicht von den Subunternehmern die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen anhand von Dokumenten und Belegen glaubhaft darlegen lässt (Art. 5 Abs. 3 EntsG). Die Einholung und Kontrolle dieser Dokumentation ist für alle Beteiligten (Haupt- und Subunternehmer) sehr aufwendig.